IV-Revision: Parlament bricht Versprechen

Zofinger Tagblatt 15.12.2012

Eine weitere Revision des Asylgesetzes ist unter Dach. Nachdem der Nationalrat am Mittwoch die letzten Differenzen ausgeräumt hat, wurde die Vorlage in der Schlussabstimmung von beiden Räten gutgeheissen. Zuletzt ging es noch um Verschärfungen für vorläufig aufgenommene Personen, die nicht weggewiesen werden können, weil sie beispielsweise in der Heimat gefährdet sind. Der Nationalrat wollte - auf Drängen der SVP - auch für diese Gruppe den Familiennachzug erschweren. Ausserdem sollten vorläufig Aufgenommene länger warten müssen, bis sie ein Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung stellen dürfen. Der Ständerat war mit diesen Verschärfungen aber nicht einverstanden und brachte den Nationalrat schliesslich zum Einlenken. Bereits vergangene Woche hatte der Nationalrat die Idee fallen gelassen, allen Asylsuchenden nur noch Nothilfe statt der grosszügigeren Sozialhilfe zu gewähren. Im Sommer hatte sich in der grossen Kammer noch eine deutliche Mehrheit für ein generelles Nothilfe-Regime ausgesprochen. Künftig werden also nur Personen mit rechtskräftigem Wegweisungsentscheid und Ausreisefrist von der Nothilfe-Klausel betroffen sein. Der SVP gingen die Korrekturen im Asylgesetz eindeutig zu wenig weit. Deshalb enthielten wir uns in der Schlussabstimmung der Stimme. Für mich ist klar: Bis zur nächsten Revision des Asylgesetzes wird es nicht lange dauern.

Noch keine Einigung erzielten die Räte bei der IV-Revision. Das Ziel des Bundesrates war es einmal, ein Sparpotenzial von 700 Millionen Franken zu schaffen. Die Botschaft sah noch eines von 328 Millionen vor. Mit dem Splitting der Kinderrente hat der Nationalrat 156, mit den Reisekosten 20 und mit der Rentensystemkorrektur 140 Millionen wegradiert. Der damals dem Volk im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuererhöhung versprochene ausgabenseitige Sanierungsbeitrag hat sich dank der unseligen Allianz von CVP, Grünliberalen und Linken in Luft aufgelöst. Das ist ein Affront gegenüber all jenen, die dereinst die Zeche bezahlen müssen. Deshalb wird die SVP die Vorlage ablehnen. 

Eine überzeugende Mehrheit fand die SVP wenigstens beim dritten wichtigen Geschäft der gestern abgelaufenen Herbstsession. Dabei sprachen sich die eidgenössischen Räte klar gegen die Aufhebung der Wehrpflicht aus, wie dies von einer Volksinitiative der GSoA gefordert wird. Die allgemeine Wehrpflicht ist eine unverzichtbare Basis für eine leistungsfähige Milizarmee und damit eine glaubwürdige Landesverteidigung. Sie ist ein auf die Schweiz massgeschneidertes Konzept, das eine breite Verankerung der Armee in der Bevölkerung ermöglicht.

Felix Müri, SVP-Nationalrat, Emmenbrücke