Keine Eheschliessungen während Ausschaffungsfrist

Ehe und Familie bilden nach wie vor die Grundlage unserer Gemeinschaft. Jedes Paar ist frei, die Familienform zu wählen, die ihm behagt. Wer sich für die Heirat entscheidet, tut dies, um für sich, für den Partner und für die Kinder Verantwortung zu übernehmen. Leider wird die heilige Institution der Ehe heute vermehrt auch zu unlauteren Zwecken missbraucht. So kommt es immer wieder vor, dass Leute mit offenbar anderen Sitten während laufenden Ausschaffungsfristen auf die Schnelle heiraten, nur um die anstehende Ausschaffung zu verhindern. Beim Versuch, das Ehevorbereitungsverfahren bedacht anzugehen, um dem Amt für Migration genügend Zeit zu verschaffen, den möglichen Tatbestand einer Scheinehe zu prüfen, werden Zivilstandsbeamte heute oft von der Caritas oder anderen Organisationen der Flüchtlingslobby mit Rechtsanwälten unter Druck gesetzt. Selbst wenn solche Ehen aus Liebe geschlossen werden, so geschehen sie meist aufgrund des Zeitdrucks ohne längere Bedenkzeit und sind daher auch fast ausnahmslos von kurzer Dauer. Denn der Hauptgrund der Eheschliessung ist nicht die Liebesbeziehung, sondern die fehlende Aufenthaltsbewilligung, was offenkundig eine sehr schlechte Basis für eine Ehe darstellt. Um diesen Missbräuchen entgegen zu wirken, habe ich Anfang Oktober im Nationalrat einen Vorstoss eingereicht, der den Bundesrat beauftragt, die Gesetzgebung so zu ändern, dass während laufenden Ausschaffungsfristen keine Eheschliessungen vorgenommen werden dürfen.