Druckerzeugnisse. Transparenz in der Beschaffungspolitik des Bundes

Die grafische Industrie in der Schweiz steckt in einem harten Strukturanpassungsprozess. Die Branche leidet unter Kostennachteilen (Arbeits- und Beschaffungskosten), kämpft gegen einen zunehmenden Importdruck und ungenügend ausgelastete Produktionskapazitäten. Ein rückläufiges Marktvolumen für Printprodukte wirkt sich negativ auf den Geschäftsgang der Unternehmen in der Branche aus.

Der Beschaffungspolitik des Bundes und der Bundesbetriebe fällt in diesem schwierigen Umfeld eine wichtige Rolle zu. Während die Bundesverwaltung zu Konkurrenzpreisen in der Schweiz Druckerzeugnisse beschafft, braucht es Transparenz in der Beschaffungspolitik von Post, SBB und Swisscom.

Der Bundesrat wird deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:

1. Wo (Inland, Ausland) beschaffen Post, SBB und Swisscom ihre Druckerzeugnisse?

2. Ist er bereit, analog zur Bundesverwaltung, im Rahmen seiner Eignerstrategie eine nachhaltige Beschaffungspolitik bei den Bundesbetrieben (Post, SBB und Swisscom) zu fordern?

Antwort des Bundesrates vom 12.11.2014

1. Einleitend kann darauf hingewiesen werden, dass gemäss den Angaben der vorliegend angesprochenen Unternehmen Post, SBB und Swisscom die Gesamtheit ihrer Aufträge im Jahr 2013 im Bereich von Druckerzeugnissen etwas mehr als 1 Prozent zum Jahresumsatz der grafischen Branche beigetragen hat. Der Einfluss der bundesnahen Unternehmen auf die grafische Industrie kann damit als gering bezeichnet werden.

Bezogen auf die einzelnen Unternehmen gilt es festzuhalten, dass die Post über 95 Prozent ihrer Druckerzeugnisse in der Schweiz beschafft.

Die Swisscom beschafft rund 75 Prozent ihrer Druckerzeugnisse in der Schweiz und berücksichtigt bei der Auswahl von Lieferanten und Partnern auch die Landesgegenden. Die Differenz von 25 Prozent ist hauptsächlich auf Fastweb zurückzuführen, welche die entsprechenden Beschaffungen direkt in Italien vornimmt.

Bei den SBB kann erwähnt werden, dass sie im Jahr 2013 die Beschaffung von Werbedrucksachen ausgeschrieben haben. Dabei sind alle fünf Zuschläge an Firmen mit Sitz in der Schweiz ergangen.

Im Übrigen hält der Bundesrat fest, dass die dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und dessen Verordnung unterstellten Vergabestellen des Bundes und der bundesnahen Unternehmen bei der Beschaffung von Gütern den in den internationalen Beschaffungsabkommen verankerten Grundsatz der Nichtdiskriminierung von Anbietern anwenden müssen. Schliesslich soll dadurch auch Schweizer Anbietern von Druckerzeugnissen ein nichtdiskriminierender Zugang zu öffentlichen Aufträgen im Ausland ermöglicht werden.

2. Der Bundesrat führt die bundesnahen Unternehmen Post, SBB und Swisscom über die Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft dieser Unternehmen nimmt er grundsätzlich keinen Einfluss; er respektiert deren unternehmerische Autonomie. Gemäss den strategischen Zielen erwartet der Bundesrat, dass die Unternehmen im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie verfolgen.

Die Beschaffung von Druckerzeugnissen liegt damit in der Kompetenz der bundesnahen Unternehmen. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf.