Investitionsbeiträge für neue, digitale Rundfunktechnologien

Eingereichter Text

Gemäss Artikel 58 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) kann das Bundesamt konzessionierten Veranstaltern Investitionsbeiträge an die Kosten ausrichten, die im Rahmen der Einführung neuer Technologien für die Errichtung von terrestrischen Versorgungsnetzen entstehen. Die Voraussetzungen für diese förderungswürdigen Übertragungsarten werden in Artikel 50 der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) genauer definiert. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Die Investitionsbeiträge für neue Technologien werden aus den Mitteln der Empfangsgebühren entrichtet. Wie viel wurde diesbezüglich in den letzten vier Jahren dafür verwendet?

2. Wer kam in den Genuss dieser Gelder, und um welche Übertragungsarten und Projekte handelte es sich dabei (bitte genaue Auflistung)?

3. Wie beurteilt er den Erfolg dieser Förderprogramme? Wurden die Ziele erreicht, bzw. in welchen Bereichen sieht er Nachholbedarf?

4. Ist er der Meinung, dass mithilfe dieser Förderprogramme die Versorgung von Rand- und Bergregionen im Bereich Radio und TV verbessert werden kann? Falls nein, wie sollen private Rundfunkkonzessionshalter ihren zwingenden Versorgungsauftrag ganzheitlich, inklusive der Versorgung des ländlichen Raums, wahrnehmen?

5. Laut Artikel 50 Absatz 2 RTVV bezeichnet das UVEK die förderungswürdigen Übertragungsarten und den Zeitraum der Förderung. Sind diese Daten öffentlich? Falls ja, wo sind diese zu finden, und welche Rechtsmittel kann man gegen einen solchen Entscheid geltend machen? Falls nein, ist geplant, dies künftig zu tun?

6. Bezieht das UVEK bei der Beurteilung der förderungswürdigen Übertragungsarten die am Markt tätigen Anbieter ein? Falls ja, in welchem Umfang? Falls nein, sind allfällige Anpassungen in Vorbereitung, welche die Zusammenarbeit diesbezüglich verbessern?