Keine Eheschliessungen während laufenden Ausschaffungsfristen

Eingereicht von Müri Felix
Einreichungsdatum 03.10.2007
Eingereicht im Nationalrat

Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung so zu ändern, dass während laufenden Ausschaffungsfristen keine Eheschliessungen vorgenommen werden dürfen.

Begründung
Immer wieder kommt es vor, dass während laufenden Ausschaffungsfristen auf die Schnelle geheiratet wird, nur um die anstehende Ausschaffung zu verhindern. Beim Versuch, das Ehevorbereitungsverfahren langsam und bedacht anzugehen, um dem Amt für Migration genügend Zeit zu verschaffen, den möglichen Tatbestand einer Scheinehe zu prüfen, werden Zivilstandsbeamte heute oft von der Caritas oder anderen Organisationen der Flüchtlingslobby mit Rechtsanwälten unter Druck gesetzt. Selbst wenn solche Ehen aus Liebe geschlossen werden, so geschehen sie meist aufgrund des Zeitdrucks ohne längere Bedenkzeit und sind daher auch fast ausnahmslos von kurzer Dauer. Denn der Hauptgrund der Eheschliessung ist nicht die Liebesbeziehung, sondern die fehlende Aufenthaltsbewilligung, was offenkundig eine sehr schlechte Basis für eine Ehe darstellt. Um diesen Missbräuchen der Institution Ehe entgegen zu wirken, sollen nun Eheschliessungen während laufenden Ausschaffungsfristen untersagt werden.