Transparenz über die Mittelverwendung der Deza (15.3846)

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie viele Deza-Angestellte haben ihren Wohnsitz in der Schweiz und wie viele im Ausland (aufgeteilt nach regulärem Personal und Angestellten über Sachkredite)? Wie haben sich diese Zahlen in den letzten 20 Jahren verändert?

2. Wie viele Mittel der Deza werden im Inland und wie viele im Ausland ausgegeben? Wie haben sich diese Zahlen in den letzten 20 Jahren verändert?

3. Wie hoch sind die Mittel der Deza zur Bereitstellung von öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten (PR, Medienarbeit, Broschüren)? Wie hat sich diese Zahl in den letzten 20 Jahren verändert?

4. Wie sieht die Spesenregelung aus? Welche Leistungen werden in welcher Höhe entschädigt?

5. Wie haben sich die Löhne der Deza-Angestellten insgesamt, im Durchschnitt pro Mitarbeiter und Maximallöhne in den letzten 20 Jahren entwickelt, und wie hoch waren die Spesenentschädigungen im gleichen Zeitraum ebenfalls aufgeteilt nach Gesamtkosten, Durchschnittskosten und Maximalkosten eines Mitarbeiters?

 

Stellungnahme des Bundesrates vom 18.11.2015

1. Entsprechende Daten sind lediglich für die letzten zehn Jahre verfügbar. Sie zeigen, dass sich der Anteil des schweizerischen Personals der Deza im Ausland erhöht hat. Im Jahr 2004 beschäftigte die Deza 133 Schweizer Mitarbeitende im Ausland und 398 in der Schweiz. 2014 waren es 167 Personen im Ausland und 356 in der Schweiz. Von 2004 bis 2008 war der Bestand des schweizerischen Personals der Deza im Ausland rückläufig. 2009 trat eine Trendwende ein. Die Fluktuationen des schweizerischen Personals der Deza nach Einsatzort hängen insbesondere mit dem Personalbedarf der umgesetzten Projekte zusammen. Zum schweizerischen Personal der Deza kommen die lokalen Mitarbeitenden im Ausland hinzu. 2014 waren dies 1198 Personen.

2. Aufgrund der Einführung des neuen Rechnungsmodells des Bundes im Jahr 2007 können Daten auf vergleichbarer Basis erst ab diesem Zeitpunkt bereitgestellt werden.

Zwischen 2007 und 2013 haben sich die Ausgaben wie folgt verändert:

Tabelle

Im Jahr 2013 wurden 64 Prozent der Mittel der Deza in der Schweiz ausgegeben. Darin enthalten sind die Löhne der ins Ausland entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Beiträge an Schweizer NGO, an das IKRK usw. Die übrigen 36 Prozent der Mittel flossen ins Ausland, einschliesslich Überweisungen an die Weltbank, an die Entwicklungsfonds der regionalen Entwicklungsbanken usw.

Hierzu ist zu sagen, dass die Löhne der ins Ausland entsandten Personen zwar in der Schweiz ausbezahlt, zum Teil aber im Ausland ausgegeben werden. Ein Grossteil der Beiträge an NGO und an das IKRK fliesst lediglich durch die Schweiz hindurch und wird schliesslich im Ausland eingesetzt. Umgekehrt schlagen die Ausgaben für die Entwicklungsbanken im Ausland zu Buche, obschon gewisse Güter und Dienstleistungen in der Schweiz beschafft werden.

3. Der Kommunikationsaufwand der Deza belief sich 2014 auf 2,5 Millionen Franken. Dieser Betrag deckt unter anderem den Aufwand für die Jahreskonferenzen, die Strassenaktionen, das Magazin "Eine Welt" und den Deza/Seco-Jahresbericht.

Infolge der Reorganisation des EDA im Jahr 2008, die mit einer Zentralisierung der Kommunikationsstellen im Generalsekretariat des EDA einherging, sind die Daten nur schwer über einen längeren Zeitraum hinweg vergleichbar. Zwischen 2002 und 2008 betrug der Kommunikationsaufwand der Deza rund 12 Millionen Franken. 2009 sank er infolge der Reorganisation auf 3,6 Millionen Franken. 2010 und vor allem 2011 wurden mehrere Projekte im Zusammenhang mit dem 50-Jahr-Jubiläum der Deza durchgeführt, wodurch sich das Budget auf 4,9 Millionen erhöhte.

4. Die rechtlichen Grundlagen zur Abgeltung von Auslagen im Zusammenhang mit einem Auslandeinsatz sind einerseits das Spesenreglement der Bundesverwaltung, der Parlamentsdienste, des Bundesgerichtes, des Bundesstrafgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes und der Bundesanwaltschaft und andererseits die Verordnung des EDA zur Bundespersonalverordnung. Darin ist gleichzeitig auch die Höhe der Abgeltungen festgehalten. Die Richtwerte für Hotel- und Mahlzeitenkosten im Ausland werden beispielsweise vom EDA in Zusammenarbeit mit einem externen Anbieter und unter Berücksichtigung der von unseren Auslandvertretungen gemeldeten Wechselkurse festgelegt und gelten für die ganze Bundesverwaltung.

Für Mahlzeiten ausserhalb des Arbeits- und Wohnortes wird der/die Mitarbeitende mittels Mahlzeitenpauschale entschädigt. Für Hotelübernachtungen werden im Ausland die effektiven Kosten übernommen. Es sind jedoch bei der Hotelbuchung die festgelegten Richtwerte der Mittelklasse (3-Sterne-Hotels) zu beachten.

5. Seit der Einführung des neuen Rechnungsmodells des Bundes im Jahr 2007 haben sich die Bruttoaufwendungen für die Löhne der Deza-Angestellten wie folgt entwickelt:

Tabelle

Die Umsetzung der Botschaft 2013-2016 erforderte eine Erhöhung des Personalbestands, um die Präsenz der Deza vor Ort und in den fragilen Kontexten zu verstärken.

Die durchschnittlichen Löhne der Deza-Angestellten in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) entwickelten sich während dieser Periode wie folgt:

Tabelle

Die Zunahme 2009 ist im Wesentlichen auf den Teuerungsausgleich (plus 1,1 Prozent), die Einführung der Vertrauensarbeitszeit im Aussennetz (plus 5 Prozent), Lohnanpassungen an der Zentrale und im Aussennetz sowie eine deutliche Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge für die zweite Säule und die Familienzulagen zurückzuführen.

Die effektiven und die pauschalen Spesen der Deza pro VZÄ haben sich seit 2007 wie folgt entwickelt:

Tabelle

Infolge einer Änderung der Verbuchungspraxis werden seit 2009 die Aufwendungen für Dienstreisen und seit 2010 die Mietkosten den effektiven Spesen zugerechnet. Dies erklärt den Anstieg der obenausgewiesenen Zahlen.

Das Lohnmaximum in der Deza bewegt sich im Rahmen der in der Bundespersonalverordnung für die einzelnen Lohnklassen festgelegten Beträge.

Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.


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