Universalismus in der Forschungs- und Bildungsaussenpolitik

Beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) finden sich im Bereich Internationale Bildungs- und Forschungszusammenarbeit mehrheitlich Programme im europäischen Umfeld. Ausserdem soll in der neuen Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (Entwurf V-FIFG) eine einseitige Betonung der europäischen Zusammenarbeit verankert werden (Art. 3 Abs. 4 Bst. b), die keine gesetzliche und verfassungsmässige Abstützung hat und einer globalen Ausrichtung der Schweizer Aussenpolitik entgegenläuft. In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie hoch sind die Gesamtkosten der internationalen Abkommen im Bildungs-, Forschungs- und Innovationsbereich? Wie hoch sind einerseits die ins Ausland fliessenden Beiträge, und wie hoch sind die durch die Abkommen ausgelösten Gesamtkosten im Inland?

2. Wie hoch ist dabei der Kostenanteil der internationalen Forschungs- und Bildungszusammenarbeit, der nicht auf den europäischen Raum ausgelegt ist?

3. Wie wird die Forschungszusammenarbeit mit anderen Weltregionen wie Asien oder Amerika gefördert?

4. Wie kann verhindert werden, dass die Forschungs-, Innovations- und Bildungsaussenpolitik sich nicht zu einseitig auf den europäischen Forschungs- und Bildungsmarkt konzentriert?

Antwort des Bundesrates vom 14.05.2014

2010 hat der Bundesrat eine Strategie zur internationalen Zusammenarbeit verabschiedet, die in der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) verdeutlicht wird. Der aussenpolitischen Strategie des Bundes folgend, unterscheidet sie zwischen Ländern, zu denen enge Verbindungen bestehen (Europa, USA), und jenen, bei denen eine Intensivierung der Beziehungen von Bedeutung ist (Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika, Japan und Südkorea). Der in der Interpellation erwähnte Artikel 3 der Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung, die seit 1. Januar 2014 in Kraft ist, erwähnt lediglich die internationale Zusammenarbeit, nimmt also keine Gewichtung bezüglich der europäischen Zusammenarbeit vor. Bei den europäischen Ländern dienen die Zusammenarbeitsinstrumente der Schaffung eines wettbewerbsfähigen supranationalen Bildungs- und Forschungsraumes; bei den aussereuropäischen Schwerpunktländern erschliessen sie neue BFI-Märkte und fördern den Austausch nach den Grundsätzen der wissenschaftlichen Exzellenz, des gegenseitigen Interesses und der Ko-Finanzierung.

1. Die wichtigsten Kategorien von Instrumenten gemäss BFI-Botschaft 2013-2016 (Kap. 2.5) und die effektiven Ausgaben 2013 sind: EU-Programme (592,11 Millionen Franken), multilaterale Zusammenarbeit (226,09 Millionen Franken) und bilaterale Zusammenarbeit (53,78 Millionen Franken). Für einige Instrumente fallen überhaupt keine Ausgaben im Ausland an, so etwa bei den bilateralen Forschungsprogrammen, in denen jedes Land seine eigenen Forschenden unterstützt; andere sind zwar mit Ausgaben im Ausland verbunden, generieren für die Schweiz aber immer direkte oder indirekte Rückflüsse: Finanzierung von Tätigkeiten von Schweizerinnen und Schweizern im Ausland (Aussennetz, Studierende), Vergabe von Verträgen an unsere Institutionen und Unternehmen, Erfolg unserer Forschenden bei Wettbewerbsausschreibungen, indirekte wirtschaftliche Vorteile oder Nutzungsrechte (proportional zu den Beiträgen). Die im Inland anfallenden Kosten entstehen hauptsächlich aus den Begleitmassnahmen und stellen die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Anträgen in EU-Programmen sicher. Dieser Finanzierungsanteil ist schwierig zu ermitteln.

2. Die Instrumente der bilateralen Zusammenarbeit ermöglichen direkte Partnerschaften mit Nicht-EU-Ländern. Die EU-Programme und die multilaterale Zusammenarbeit ermöglichen jedoch auch die Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern.

3. Für Nicht-EU-Länder mit hohem Potenzial existiert eine Strategie, deren wichtigste Instrumente die Bundesstipendien sind, die bilateralen Forschungsprogramme und das Aussennetz mit BFI-Auftrag.

4. Es ist wichtig, dass die internationale Zusammenarbeit auch weiterhin sowohl auf die europäischen Partner als auch auf die aussereuropäischen Schwerpunktländer ausgerichtet ist und das Potenzial für neue Kooperationen erkannt und weiterentwickelt wird.