Der Volkswille wird mit Füssen getreten

In meiner Zeit als Nationalrat seit 2003 habe ich so etwas wie das, was am 21. September 2016 im Bundeshaus passiert ist, noch nie erlebt. In vollem Bewusstsein, dass sie damit eine durch Volk und Stände legitimierte Verfassungsbestimmung übergehen, hat die Mehrheit des Parlamentes entschieden, die Masseneinwanderungsinitiative nicht umzusetzen. Der Volksauftrag aus dem Jahr 2014 war jedoch allen klar. Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger wollten wieder eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung. Die Bevölkerung wollte eine Kurskorrektur. Die grenzenlose Zuwanderung sollte reduziert werden. Weder die im Verfassungstext genannten Höchstzahlen und Kontingente, noch ein Inländervorrang wurden beschlossen. Die vom Parlament nun vorgeschlagene Umsetzung sieht sogar explizit die Einmischung der EU vor. Das ist das Gegenteil von eigenständig. Und um das ganze abzurunden, wird mit diesem Vorschlag auch die Zuwanderung nicht gedrosselt. Von Links bis Rechts und auch von den Professoren her ist man sich einig: Das ist keine Umsetzung der Verfassungsbestimmung. Somit wird der Volkswille mit Füssen getreten.

Noch nie dagewesener Verfassungsbruch

Dies macht auch diesen Verfassungsbruch einmalig. Alle vielfältigen Anträge und Vorschläge der SVP wurden in der Kommission und im Rat kompromisslos abgelehnt. Es gab kein Entgegenkommen. Wenn ich mir als Nationalrat eines im Klaren bin, dann, dass ich ein Volksvertreter bin und meinen Eid auf die Bundesverfassung abgelegt habe. Meine Daseinsberechtigung als Parlamentarier habe ich wegen der Demokratie. Wenn ich die Vorgaben meiner Auftraggeber, dem Volk, nicht mehr ausführen will, müsste ich mein Amt niederlegen. Von Links bis in die Mitte will man aber lieber der EU gefallen und stellt den Volksauftrag hinten an. So wird die direkte Demokratie geopfert. Dies ist mitunter ein Hauptgrund, weshalb die SVP die Selbstbestimmungsinitiative lanciert und im August dieses Jahres erfolgreich eingereicht hat. In der Verfassung soll wieder klargestellt werden, dass unsere Bundesverfassung und damit auch die Beschlüsse von Volk und Ständen die oberste Grundlage staatlichen Handelns sein sollen. Es soll keine philosophischen und internationalen Schlupflöcher mehr geben, um den Volkswillen auszuhebeln. Nur so können wir in Zukunft garantieren, dass ein solcher Verfassungsbruch nicht mehr möglich ist und die direkte Demokratie wieder gestärkt wird. Was die Bevölkerung abstimmt, soll und muss weiterhin Gültigkeit haben, auch für das Parlament, den Bundesrat und die Gerichte.

Ideologische Energiestrategie

Ebenfalls in dieser Session wurde die utopische und teure Energiestrategie 2050 endgültig verabschiedet. Unter dem Banner einer ideologischen Klimapolitik setzt die Energiestrategie des Bundesrates von Beginn weg auf extreme Vorschriften, Verbote und massive Subventionen. Dies konnte leider nur oberflächlich angepasst werden. Bis 2050 muss nach wie vor mit hohen Kosten von mehr als 150 Milliarden Franken gerechnet werden. Insbesondere die Kleinen werden diesen Regulierungs- und Lenkungseifer bezahlen müssen. Die Konsumenten, das Gewerbe, die Bauern und die Exportindustrie werden am stärksten getroffen. Als Bürger und Konsumenten werden der Mittelstand und die Familien am meisten geschröpft. Darüber hinaus wird mit dieser Energiepolitik ein regelrechter Bevormundungsapparat aufgebaut. Eine weitere Regulierungswelle wird im Speziellen Unternehmer und Hauseigentümer überrollen. Gerade auch in diesem Bereich hat das Volk in letzter Zeit deutlich seine Präferenzen geäussert. Die Volksinitiative «Grüne Wirtschaft» wurde mit 63.6% deutlich abgelehnt. Die Bevölkerung will nicht immer mehr Vorschriften, Auflagen, Abgaben und Bevormundung. Auch hier wäre Masshalten angesagt. Deshalb sollte das Referendum gegen diese ideologische Energiestrategie ergriffen werden, so dass die Bevölkerung darüber entscheiden kann, ob sie höhere Kosten und Bevormundung, oder eben wieder mehr Eigenverantwortung und Besonnenheit will.