Es wäre unfair und unrecht, die offensichtliche Zunahme der Gewaltkriminalität allein den Ausländern in die Schuhe schieben zu wollen. Dennoch: Ein Zusammenhang zwischen Ausländerproblem und Gewaltkriminalität ist offensichtlich. Es genügt zweifellos nicht, festgestellte Tatbestände bloss zu beklagen, bloss pauschal zu verurteilen. Die Vereinigung «sifa - SICHERHEIT FÜR ALLE» steht dafür ein, Ursachen, die zu Delikten führen, sorgfältig zu ergründen und danach konkrete Massnahmen vorzuschlagen, wie Gewalttaten so wirksam wie möglich verhindert werden können. Ein Zusammenhang zwischen Gewaltkriminalität und Ausländerproblem wird von allen Statistiken bestätigt. Statistisch ebenfalls belegbar ist eine Zunahme von erst kürzlich eingebürgerten Ausländern an der Täterschaft von Gewaltverbrechen. Das verlangt nach einer Auseinandersetzung mit der heutigen Einbürgerungspraxis, die bekanntlich eine bemerkenswerte Beschleunigung von Einbürgerungen bewirkt hat. Die Verdrängung demokratischer Entscheidfindung in Gemeindeversammlungen und an Urnenabstimmungen bei Einbürgerungen steht offensichtlich in Zusammenhang mit der deutlichen Zunahme von Einbürgerungen, die landesweit feststellbar ist. Parallel zur grösseren Zahl von Einbürgerungen nimmt die Straffälligkeit von Neu-Eingebürgerten zu. Die Vergewaltigungsfälle von Rhäzüns, Steffisburg und Seebach liefern bloss Anschauungs-Unterricht zu dieser Feststellung.
Die sifa ist dezidiert der Auffassung, dass dieser unguten Entwicklung zu begegnen ist. Wir fordern, dass jede einbürgerungswillige Person eine formelle Loyalitätserklärung abzugeben hat zu unserer Bundesverfassung und zur Rechtsordnung der Schweiz. Ein bloss äusserliches Bekenntnis ist nicht genug. Die Loyalitätserklärung zur in der Schweiz geltenden Rechtsordnung soll formellen Charakter haben. Wer später in Widerspruch gerät zu dieser Erklärung, soll, wenn er schwer straffällig wird, auf sein Bürgerrecht wieder verzichten müssen. Innert einer bestimmten Frist - wir denken an fünf Jahre - soll eine Einbürgerung widerrufen werden können, wenn sich ein Neu-Eingebürgerter schwerer Delikte schuldig macht. Die Entwicklung der Gewaltkriminalität, die Entwicklung bezüglich der Täterschaft von Gewaltkriminalität kann und darf nicht einfach hingenommen werden. Die Forderung, dass jeder Täter so bestraft werden soll, dass der Schwere seiner Tat Rechnung getragen wird, muss für alle Täter gelten. Für Ausländer sowie für neu eingebürgerte Schweizer muss auf rechtsstaatlicher Basis das Mittel der Landesverweisung anwendbar gemacht werden. Es kann kein Zweifel bestehen, dass damit beträchtliche präventive Wirkung erzielt würde. Die Ausweisung dürfte sich zur einschneidendsten Strafe für ausländische Gewalttäter entwickeln. Dass auf schwere Verbrechen, insbesondere auf Gewalttätigkeiten Ausweisung als Strafe droht, wird auf alle jene disziplinierend wirken, denen der Aufenthalt in der Schweiz ein wirklich wichtiges, ein wirklich unverzichtbares Anliegen ist.
Felix Müri, SVP-Nationalrat, Emmen