Forschung an Menschen

Unnötig und kontraproduktiv

Keine Frage: In der Schweiz legen die Forschenden seit jeher eine hohe ethische Grundhaltung an den Tag. Missbräuche sind keine bekannt. Im Gegensatz zu anderen Ländern sind bei uns auch allfällige Sanktionsinstrumente bereits vorhanden. Ich frage Sie deshalb: Wieso brauchen wir eine neue Verfassungsbestimmung, die mehr Fragen aufwirft als sie Antworten gibt?Eine Verfassungsbestimmung muss für den Bürger klar und verständlich sein. Sie darf keinen Interpretationsspielraum bieten, der zu einem juristischen Hickhack führt. Genau das tut aber der neue Verfassungstext. Beispiele gefällig? «Die Risiken und Belastungen für die teilnehmenden Personen dürfen nicht in einem Missverhältnis zum Nutzen des Forschungsvorhabens stehen», heisst es. Schön, nur wie lässt sich dieses Verhältnis messen? Zweites Beispiel: «Eine unabhängige Überprüfung des Forschungsvorhabens muss ergeben haben, dass der Schutz der teilnehmenden Personen gewährleistet ist.» Wollen wir also auf Stufe Verfassung den inflationären Einsatz von Ethikkommissionen als unabhängige Überprüfungsinstanzen festschreiben? Das schafft langwierige Kontrollverfahren und bringt für die Forschenden zusätzlichen administrativen Aufwand.Denken wir daran: Wir sind kein Agrarland, wir haben zuletzt im Industriesektor verloren und der Banken- und Finanzplatz Schweiz ist zurzeit wegen der Aufgabe des Bankgeheimnisses stark gefährdet. Sollen wir nun auch noch unsere Rahmenbedingungen in der Forschung, insbesondere in der Biomedizin, einschränken und damit Tausende von Arbeitsplätzen gefährden? Nicht mit uns!. Forschung lässt sich relativ einfach ins Ausland verlagern. Und genau das wollen wir nicht! Wir von der SVP stehen ein für den Forschungsstandort Schweiz, für die Freiheit und die Eigenverantwortung der Forschenden. Deshalb sagen wir Nein zu dieser einschränkenden neuen Verfassungsbestimmung

.Felix Müri, SVP-Nationalrat, Emmenbrücke