Jetzt sind die Kleinen an der Reihe
Neues Jahr, neue Themen. Die Abwahl von Bundesrat Christoph Blocher ist das Problem der CVP, nicht unseres. Wir kümmern uns um andere Probleme. Jene der Unternehmer zum Beispiel. Wer heute mit seinem Unternehmen Gewinn erwirtschaftet, gibt am Ende mehr als die Hälfte dem Staat ab. Zuerst bezahlt man Steuern auf dem Unternehmensgewinn. Anschliessend wird die Dividende, also der ausgeschütÂtete Restgewinn, beim Aktionär nochmals besteuert. Das wäre so, als ob ein Arbeitnehmer neben der AHV-Rente, die er nach der Pensionierung erhält, während der Erwerbszeit auch noch die vom Lohn abgezogenen Sozialabgaben besteuern müsste. Die Doppelbesteuerung des Aktionärs widerÂspricht einerseits den ordnungsÂpolitischen Grundsätzen der Schweiz. Andererseits ist sie für jeden KMU-Unternehmer ein Schlag ins Gesicht. Statt ihn dafür zu beÂlohnen, dass er in der Schweiz Arbeitsplätze schafft, wird er dafür bestraft, dass er sein Vermögen nicht gewinnbringender im Ausland angelegt hat.
Schweiz hat Nachholbedarf
Von den europäischen Ländern haben nur Frankreich und Dänemark eine noch höhere Besteuerung des Unternehmensgewinns. Die Schweiz liegt derzeit auf dem 28. Rang von 30 Ländern. Um wieder konkurrenzfähiger zu werden, müssen wir unsere Steuerordnung optiÂmieren. Mit der Unternehmenssteuerreform I von 1997 wurde ein wirksamer Schritt zur Milderung der wirtÂschaftlichen Doppelbelastung getan. Viele Unternehmen, vor allem Holdinggesellschaften, sind in die Schweiz gezogen. Das genügt aber nicht. Jetzt sind die KMU an der Reihe. Sie machen in der Schweiz 99,7 Prozent aller Unternehmen aus und beschäftigen zwei Drittel aller Mitarbeitenden. Sie leisten damit einen entscheidenden Beitrag zum Wohlstand in der Schweiz. Die Unternehmenssteuerreform II würde uns im europäischen Ranking mit einem Schlag auf Rang 6 befördern. Dadurch würden wir für Unternehmen und Investoren attraktiv.
Wer abzockt, profitiert nicht
Ein «SteuergeÂschenk an die Reichen», wie die Gegner immer wieder behaupten, ist die am 24. Februar zur Abstimmung gelangende Vorlage ganz bestimmt nicht. Denn von der Teilbesteuerung profitieren nur Unternehmer oder Aktionäre, die zu mindesÂtens 10 Prozent am Unternehmen beteiligt sind. Während das in den vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die meist als Familienbetrieb geführt werden, der Normalfall ist, kommt es in Grosskonzernen nur sehr selten vor. Oder kennen Sie jemanden, der bei der UBS, bei Roche oder Novartis mehr als 10 Prozent Aktienanteile hat? Mit der UStR II werden ausschliesslich Personen entlastet, die mit ihren Investitionen das volle unternehmerische Risiko tragen. Wer nur der Rendite wegen gestreut Aktien besitzt, ist von der Entlastung ausgenommen. Genau gleich wie jene Topmanager, die sich über den Lohn hinaus mit Aktienoptionen beschenken. Wer abzockt, profitiert nicht.
Nachfolgeprobleme mildern
Die wichtigste Erleichterung, die die Unternehmenssteuerreform II bringt, betrifft aber die Nachfolgeproblematik. Jährlich gehen in unserem Land Hunderte von Arbeitsplätzen und Lehrstellen infolge ungelöster oder gescheiterter Unternehmensnachfolgen verloren. Unnötige steuerliche Hindernisse behindern Liquidationen, Erbteilungen und das Übertragen von Liegenschaften. Wussten Sie, dass in den nächsten fünf Jahren schweizweit 55'000 Unternehmen ihre Nachfolge regeln müssen? Im Kanton Luzern sind es laut Schätzungen des Kantonalen Gewerbeverbandes rund 25'000 Arbeitsplätze in 3000 Betrieben, die auf dem Spiel stehen. Meist sind es Familienunternehmen, die jahrzehntelang ihre sozialpolitische Verantwortung wahrgenommen haben, indem sie Arbeitsplätze und Lehrstellen geschaffen haben. Jetzt ist es an der Zeit, ihnen etwas zurückzugeben. Legen deshalb auch Sie am 24. Februar ein überzeugtes JA zur massvollen, aber für KMU äusserst wirksamen Unternehmenssteuerreform II ein.
Felix Müri, SVP-Nationalrat Emmenbrücke