Mission von Schweizer Soldaten in Somalia

Schweizer Interessen nicht betroffen

 

Der Bundesrat hat einen Grundsatzentscheid für einen Auslandeinsatz in Somalia gefällt. Einmal mehr werden zu Gunsten der «aktiven Aussenpolitik» von Bundesrätin Calmy-Rey die schweizerische Neutralität verletzt und abgegebene Versprechen gebrochen. Beim Einsatz des Schweizer Militärs im Golf von Aden geht es schon lange nicht mehr um die Verteidigung von Schweizer Interessen im Ausland, es handelt sich vielmehr um einen Kriegseinsatz.

 

Im internationalen Kampfverbund sollen unsere Soldaten vor der somalischen Küste gegen Piraten kämpfen. Eine solche Mission ist mit den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik keinesfalls vereinbar. Die schrittweise Zerstörung der immerwährenden, bewaffneten, integralen Neutralität erreicht ihren Höhepunkt. Unter der Federführung der Aussenministerin begräbt der Bundesrat bewährte Traditionen zu Gunsten einer Pseudo-Grossmachtspolitik, schadet der Glaubwürdigkeit unseres Landes und gibt den tadellosen Ruf unserer schweizerischen Unparteilichkeit preis.

 

Die Entsendung von Schweizer Militärs in diese Region ist gleichbedeutend mit dem Beginn internationaler Kriegsführung mit Schweizer Beteiligung.

 

Erstmals schickt eine Bundesratsmehrheit Soldaten in einen fremden Krieg. Unser Militär würde nämlich nicht etwa auf Schweizer Schiffen für deren sichere Passage durch den Golf von Aden sorgen, sondern unter fremder Flagge und fremdem Kommando - in einer internationalen Kooperation - in den Kampf ziehen. Der Drang ins Ausland wird immer gefährlicher. Offenbar müssen erst Schweizer Soldaten im Krieg fallen, bevor die Regierung zur Vernunft zurückkehrt. Auf diesen Tag will die SVP nicht warten, es ist höchste Zeit um zu handeln. Eine Anpassung des Militärgesetzes um solche Missionen in Zukunft zu ermöglichen wird unsere Partei in der bevorstehenden Vernehmlassung und den Diskussionen im Parlament vehement bekämpfen.

 

Der Einsatz der Elitetruppe AAD10 schafft ein Präjudiz für Auslandeinsätze und geschieht ohne entsprechende Rechtsgrundlage.

 

Die für diesen Einsatz vorgesehene Spezialeinheit der Armee wurde zur Erfüllung von klaren Aufgaben ins Leben gerufen. Die Profitruppe AAD10 sollte dazu eingesetzt werden, Schweizer Bürger in Krisengebieten zu retten und in die Heimat zurückzuführen und Personen sowie Einrichtungen von erhöhter Gefährdung im Ausland zu schützen. Wenn man nun diese Soldaten in den Krieg sendet, entspricht diese Mission in keiner Weise dem Zweck der Einheit. Die Neutralitätszerstörung in der Schweiz findet ihre Fortsetzung. Zudem muss man festhalten, dass auch die Vorgeschichte zu diesem Einsatz rechtsstaatlich höchst bedenklich war. Der Bundesrat fällte den Grundsatzentscheid für diesen Einsatz im Wissen, dass dafür keinerlei rechtliche Grundlage vorhanden war.

 

Aussenministerin und Bundespräsident verletzen Kollegialitätsprinzip und brechen klare Versprechungen.

 

Schon zu Beginn der Diskussion um einen allfälligen Einsatz in Somalia sind der damalige Bundespräsident Couchepin und Bundesrätin Calmy-Rey ungebremst vorgeprescht. Das Ziel war es offenbar, dem designierten neuen VBS-Vorsteher noch vor seinem Amtsantritt ein Ei ins Nest zu legen. Besonders stossend ist, dass der ehemalige Verteidigungsminister Samuel Schmid in der Beratung des Militärgesetzes im Jahr 2002 die Regelung, auf welcher die Einsätze der Einheit AAD10 vorwiegend basieren, sehr eng definiert hat: «Der Assistenzdienst im Ausland ist auch zum Schutz von Personen oder besonders schutzwürdigen Sachen zu leisten. Dabei müssen schweizerische Interessen betroffen sein.» Eine erweiternde Auslegung des entsprechenden Artikels schloss Bundesrat Schmid damals explizit aus.

 

Heute wird klar, dass auch dies nur leere Worte waren. So werden Versprechungen gebrochen und Volksentscheide mit Füssen getreten. Die SVP wehrt sich mit allen Mitteln gegen diese Tendenzen und fordert, dass auch im militärischen Bereich wieder die Interessen der Schweiz ins Zentrum der Aktivitäten gestellt werden.

Felix Müri, Nationalrat

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