Steuern: Der Bundesrat nehme sich ein Beispiel am Kanton Luzern

Brief aus Bern

 

Steuern: Der Bundesrat nehme sich ein Beispiel am Kanton Luzern

 

Die Auswirkungen der internationalen Finanzkrise haben längst auch die Schweiz und ihre Realwirtschaft erreicht. Einige Unternehmen haben auf Kurzarbeit umgestellt, andere mussten gar Leute entlassen. Viele Schweizerinnen und Schweizer haben Angst um ihren Job - und wegen den dramatisch steigenden Krankenkassenprämien haben sie auch kaum Geld zur Verfügung, um die Wirtschaft in dieser schwierigen Phase von innen her anzukurbeln. Und was macht der Bundesrat? Er lanciert eine Vorlage, die die Unternehmen und Bürger weiter schwächt, anstatt sie zu stärken. Die (vorerst auf sieben Jahre befristete) Erhöhung der Mehrwertsteuer, über die der Souverän am 27. September abstimmen wird, beweist, dass der Bundesrat nichts aus der Geschichte gelernt hat. In den vergangenen 20 Jahren hat man wiederholt mehrere Milliarden von Franken umsonst in die defizitäre Invalidenversicherung transferiert. Jedes Mal hat die Classe politique alle möglichen Begründungen gefunden, um die dringend nötige strukturelle Sanierung der maroden Sozialversicherung hinauszuzögern. Die aktuelle Steuererhöhung würde einmal mehr dazu führen, dass ein System, das in der heutigen Form unweigerlich immer tiefer ins Debakel schlittert, künstlich am Leben erhalten wird. Das gilt es am 27. September mit einem klaren Nein zu verhindern. Umso mehr, als bereits heute weitere Abgabenerhöhungen - zum Beispiel zusätzliche Lohnprozente für die ebenfalls sanierungsbedürftige Arbeitslosenversicherung oder die massiv höhere Krankenkassenprämien - absehbar sind.

 

Keine Diskriminierung traditioneller Familien

 

Die politischen Anstrengungen im Bereich der Sozialversicherungen müssen bei den Ausgaben ansetzen, und nicht bei der Beschaffung neuer Einnahmen. Jetzt gilt es ganz klar, die Konjunktur zu beleben, ohne den Staatshaushalt weiter aufzublähen. Konsum und Investitionen lassen sich mit spürbaren Steuersenkungen am besten ankurbeln. Das hat offenbar auch Bundesrat Merz kapiert, der angekündigt hat, Familien mit Kindern steuerlich entlasten zu wollen. Was ich aber gar nicht verstehe, ist, warum der Betreuungsabzug von 12'000 Franken nur für Ehepaare vorgesehen ist, die ihr Kind fremdbetreuen lassen. Ist die Betreuung des Kindes durch die eigene Mutter nichts mehr wert? Wieso sollen Doppelverdiener gegenüber traditionellen Ehepaaren bevorteilt werden? Wenn das Parlament diese Ungleichbehandlung in der nächsten Session nicht aufhebt, werden wird die SVP eine Volksinitiative lancieren, die die steuerliche Diskriminierung selbsterziehender Eltern gegenüber Eltern, deren Kinder fremdbetreut werden, verbietet.

 

Was die SP nicht geschnallt hat ...

 

In diesem Punkt kann Bundesrat Merz vom Kanton Luzern lernen. Im Rahmen der Steuergesetzrevision 2011 werden Familien, die ihre Kinder selber betreuen, neu 2'000 Franken vom Einkommen abziehen können. Fremdbetreuungskosten können nur so weit geltend gemacht werden, als sie den generellen Kinderbetreuungsabzug von 2'000 Franken übersteigen. Da bei der Einkommenssteuer auch die kalte Progression aufgehoben werden soll, bleibt so allen Familien im Kanton Luzern mehr Geld zum Leben und zum Konsumieren. Und dank der ebenfalls in der Vorlage eingeschlossenen Halbierung der Gewinnsteuer bleibt den Unternehmen mehr Geld zum Investieren und zur Erhaltung der Arbeitsplätze. Die SP des Kantons Luzern und zugewandte Kreise scheinen den einmaligen Wert dieser Entlastungen in Zeiten der Krise einmal mehr nicht geschnallt zu haben. Mit einem Minimum an Unterschriften haben sie das Referendum gegen die Vorlage eingereicht. Schade!

 

Felix Müri, SVP-Nationalrat, Emmenbrücke