Bürokratische Aufblähung der ESBK

Interpellation

 

 

Eingereichter Text

 

Die Schweizer Casinos sind gesetzlich verpflichtet, die Aufsichtskosten der Eidg. Spielbanken­kommission ESBK zu tragen. Im Zeitraum 2007-2012 sind die Aufsichtskosten um 30% gestiegen, während die Umsätze (Bruttospielerträge) der Casinos zur gleichen Zeit um 25% gesunken sind. Die Aufsichtskosten für das Jahr 2012 belaufen sich nun auf 4,2 Mio. Franken (plus 15% im Vergleich zum Vorjahr).

 

(Die Aufsichtskosten sind nicht zu verwechseln mit den Abgaben der Casinos an die AHV und die Kantone von durchschnittlich 400 Mio. Franken pro Jahr.)

 

 

Das Aufsichtskonzept des Spielbankengesetzes sieht vor, dass die Casinos für die Kontroll- und Überwachungssysteme selber verantwortlich sind. Die ESBK hat zur Hauptsache deren Qualität und Wirksamkeit zu überwachen (Botschaft SBG BBl 1997 III 145). In Abweichung des Aufsichtskonzepts greift die ESBK aber immer häufiger in operative Tätigkeiten der Casinos ein, unter anderem beim Personaleinsatz und im Bereich des Spielbetriebs der Casinos.

 

 

Die Revisionsgesellschaften der Casinos müssen - zusätzlich zum ordentlichen Revisionsbericht -  zuhanden der ESBK einen erläuternden Bericht erstellen. Die ESBK erteilt den Revisionsgesell­schaften dafür umfangreiche Prüfaufträge. Häufig werden so die gleichen Fragen durch die ESBK und die Revisionsgesellschaften geprüft. Damit wird das Gleiche zweimal geprüft und muss zweimal von den Casinos bezahlt werden (ESBK und Revisionsgesellschaft).

 

 

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

 

 

1.     Wie rechtfertigt sich die Steigerung der Aufsichtskosten um 30% seit 2007?

 

2.     Was unternimmt der Bundesrat, damit die Aufsichtskosten in Zukunft nicht weiter steigen?

 

3.     Warum hält sich die ESBK nicht an das Aufsichtskonzept des Spielbankengesetzes und greift in operative Tätigkeiten der Casinos ein?

 

4.     Was unternimmt der Bundesrat, um die Doppelspurigkeiten bei der Aufsicht zu beseitigen?

 

5.     Was unternimmt der Bundesrat, um die bürokratische Aufblähung der ESBK zu stoppen?