Bundesverwaltung. Sparen beim Druck (18.3705)

Das Finanzdepartement wurde am 8. November 2017 vom Bundesrat beauftragt, die Ausgaben für Publikationen und Drucksachen um 6 Millionen Franken zu senken. Die Einsparungen haben zwischen 2019 und 2021 zu erfolgen. Die Effizienzsteigerung soll über Standardisierung und Bündelung von Publikationen realisiert werden.

Fragen an den Bundesrat:

1. In der Druckbranche herrscht seit Jahren ein harter Preiswettbewerb. Warum will er weiter an der Preisspirale drehen und Arbeitsplätze bedrohen?

2. Eine Bündelung der Beschaffung ist nicht im Interesse der KMU-Wirtschaft und begünstigt die Beschaffung im Ausland. Warum gewichtet er finanzpolitische Beschaffungskriterien höher als volkswirtschaftliche Fakten (Lehrstellen, Sozial- und Umweltstandards, Nachhaltigkeit)?

3. Ist er bereit, Effizienzgewinne zugunsten der Druckindustrie in Innovationsförderungs- und Weiterbildungsprogramme zu investieren?

 

Stellungnahme des Bundesrates vom 29.08.2019

1. Eine Effizienzsteigerung bei Beschaffungen der Bundesverwaltung unterstützt die Bundesverwaltung dabei, ihren Sparauftrag zu erfüllen. Der Einfluss der Bundesverwaltung auf die grafische Industrie durch die Erteilung von öffentlichen Aufträgen ist zudem geringfügig und macht bezogen auf den Jahresumsatz der grafischen Branche in der Schweiz gerade einmal etwas mehr als 1 Prozent aus. Der Bundesrat geht daher davon aus, dass der Bund mit seiner Beschaffungspolitik keinen Einfluss auf die Preise oder die Sicherheit der Arbeitsplätze in der schweizerischen grafischen Industrie hat (siehe auch die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Müri 16.3898).

2. Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stellen einen wichtigen Bestandteil der Schweizer Wirtschaft dar. Mit verschiedenen Massnahmen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens unterstützt der Bund deshalb die Anliegen der KMU (vgl. hierzu ausführlich die Stellungnahme auf die Motion de Buman 13.3235). Die Schweizer KMU profitieren namentlich von den vielen Vergaben der Bundesbehörden an inländische Anbieter, deren Anteil den überwiegenden Teil aller öffentlichen Aufträge ausmacht.

Dem Ziel des haushälterischen Umgangs mit den Finanzmitteln ist auch im öffentlichen Beschaffungswesen Rechnung zu tragen. Dies geschieht über die Schaffung von Wettbewerb unter den Anbietern, aber auch mittels Bündelung von Beschaffungen (vgl. Art. 2 Abs. 2 der Organisationsverordnung über das öffentliche Beschaffungswesen des Bundes, SR 172.056.15). Zur Bündelung von Printaufträgen hat sich der Bundesrat schon in seiner Antwort auf die Interpellation Müri 16.3898 geäussert; die damaligen Feststellungen treffen weiterhin zu.

Das Beschaffungsrecht des Bundes trägt der KMU-geprägten Schweizer Wirtschaft durchaus Rechnung: Bietergemeinschaften und Unterakkordanten sind grundsätzlich zuzulassen. Zudem können die Beschaffungsstellen auch grössere Beschaffungen in einzelne Lose aufteilen wie beispielsweise in unterschiedliche Arbeitsgattungen. Sozial nachhaltige Kriterien zu Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzbedingungen und die Lohngleichheit von Mann und Frau sind immer Bestandteil einer Ausschreibung. Regelmässig enthalten Ausschreibungen des Bundes auch ökologische Kriterien. Die Förderung von Ausbildungsplätzen ist seit einigen Jahren im Beschaffungsrecht des Bundes vorgesehen. Ebenso ist der Zugang zu internationalen Beschaffungsmärkten (insbesondere für die exportorientierte Schweizer KMU-Industrie) ein zentrales Anliegen des Bundesrates. Für die Verfolgung rein regional- oder strukturpolitischer Ziele lässt das öffentliche Beschaffungsrecht hingegen keinen Raum (vgl. Motion Müri 17.3571, Interpellation Pantani 14.4142, Motion Pardini 11.3853, Interpellation Robbiani 04.3714, Interpellation Müri 16.3898).

3. Die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation ist für den Bundesrat einer der prioritären Politikbereiche. Er fördert diese Bereiche auf einer breiten Basis; eine spezielle Förderung von Branchen - beispielsweise der Druckindustrie - ist dabei nicht vorgesehen.


(18.3705)