Der Bund als Totengräber der KMU-Wirtschaft (16.5405)

Die Bundesverwaltung (Bundesamt für Bauten und Logistik) hat offensichtlich ihre Beschaffungspolitik angepasst, indem sie die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen bündelt und damit Schwellenwerte erreicht, die WTO-Ausschreibungen notwendig machen.

Diese Politik bedroht die KMU-Wirtschaft in der Schweiz und begünstigt einen ruinösen Preiswettbewerb.

1. Orientiert sich die Beschaffungspolitik des Bundes neu ausschliesslich an finanzpolitischen Kriterien?

2. Ist die volkswirtschaftliche Leistung der KMU infrage gestellt?

3. Weshalb verabschiedet sich der Bund von einer nachhaltigen Beschaffungspolitik?

 

Antwort des Bundesrates vom 26.09.2016

1. Massgebend für eine Auftragsvergabe ist nicht das billigste, sondern das wirtschaftlich günstigste Angebot. Nebst dem Preis nennt das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen denn auch explizit Zuschlagskriterien wie beispielsweise die Qualität oder die Umweltverträglichkeit. Die Wirtschaftlichkeit wird insbesondere durch Bündelung von Beschaffungen gewährleistet, und dies seit vielen Jahren. Diese Bündelung dient jedoch nicht einzig dazu, einen tieferen Preis zu erhalten. Dank der Bündelung kann auch den anderen Kriterien wie z. B. der Umweltverträglichkeit besser zum Durchbruch verholfen werden. Dies kann durchaus auch den (Schweizer) KMU dienen, die in der Regel den hohen Umweltstandards der Schweiz genügen. Die Beschaffungspolitik des Bundes orientiert sich somit keineswegs ausschliesslich an finanzpolitischen Kriterien.

2. Die volkswirtschaftliche Leistung der KMU ist nicht infrage gestellt. Das Beschaffungsrecht des Bundes trägt der KMU-geprägten Schweizer Wirtschaft Rechnung, indem Bietergemeinschaften grundsätzlich zuzulassen sind. Zudem können die Beschaffungsstellen auch grössere Beschaffungen in einzelne Lose aufteilen wie z. B. in unterschiedliche Arbeitsgattungen.

3. Die Nachhaltigkeit ist bereits heute in der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen des Bundes als Zuschlagskriterium bezeichnet, gleich wie u. a. die Lebenswegkosten.

Im Rahmen der laufenden Revision des Bundesbeschaffungsrechts soll die Nachhaltigkeit neu explizit im Zweckartikel in ihren drei Dimensionen - Wirtschaftlichkeit, Umwelt und Gesellschaft - aufgenommen werden. In der Botschaft wird ausführlich erläutert werden, wie dieser Grundsatz der nachhaltigen Beschaffung zu konkretisieren ist. Der Bund verabschiedet sich somit nicht von der nachhaltigen Beschaffungspolitik, im Gegenteil: Die Bedeutung der Nachhaltigkeit im öffentlichen Beschaffungswesen des Bundes wird weiter zunehmen.


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