DEZA. Transparenz über die Leistungen

Eingereicht von Müri Felix
Einreichungsdatum 14.12.2005
Eingereicht im Nationalrat

Eingereichter Text

Die Gesetzgebung ist so anzupassen, dass die DEZA jährlich als Anhang zu Voranschlag und Rechnung Bericht erstatten muss über:

  1. Den Anteil der in der Schweiz, resp. im Ausland eingesetzten Budgetmittel.
  2. Den Anteil der personellen Ressourcen, welche in der Schweiz und welche in den Entwicklungsländern eingesetzt werden.
  3. Sämtliche öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten und die Gesamtkosten der Aktivitäten (Medienarbeit, Internet-Auftritte, Broschüren, eigene PR-Veranstaltungen, Mitfinanzierung von PR-Veranstaltungen und anderen Events).

Begründung

Die DEZA verfügt über ein Budget von rund 1,2 Milliarden Franken pro Jahr. Dies ist annährend gleichviel wie andere Departemente für sämtliche Aufgaben zur Verfügung haben. Aus diesem Grund ist es für den Bürger unabdingbar, dass er Auskunft darüber enthält, wie die Steuergelder eingesetzt werden. Insbesondere hat der Bürger ein Anrecht zu wissen, wie viel der für die Entwicklungshilfe verschriebenen Mittel wirklich vor Ort investiert werden und wie viele Mittel in der Schweiz für PR-Aktivitäten, Studien und sonstige Aktivitäten ausgegeben werden. Daher ist im Sinne einer effizienten und glaubwürdigen Entwicklungshilfe umgehend vollständige Transparenz herzustellen.

Mitunterzeichnende Amstutz Adrian - Borer Roland F. - Brunner Toni - Fehr Hans - Hutter Jasmin - Kaufmann Hans - Maurer Ueli - Miesch Christian - Mörgeli Christoph - Müller Walter - Pagan Jacques - Rutschmann Hans - Schenk Simon - Schibli Ernst - Schlüer Ulrich - Schwander Pirmin - Wandfluh Hansruedi - Wobmann Walter (18)