Die Post in die Schranken weisen (17.5365)

Der Bundesrat mischt sich nicht in die operative Tätigkeit der Bundesbetriebe ein, wie er immer wieder betont. Da es sich bei der neuen Postdienstleistung "Publikationslösungen" offensichtlich um eine strategische Entscheidung im Bereich der Anpassung des Geschäftsmodells handelt, wird der Bundesrat angefragt, ob nicht jetzt der Zeitpunkt für eine Intervention bei der Post gekommen ist und der Bundesbetrieb bei seiner fortschreitenden Ausweitung der Geschäftstätigkeit und damit verbunden einer unhaltbaren Konkurrenzierung der Privatwirtschaft gestoppt werden muss.

Antwort des Bundesrates vom 18.09.2017

Über die jeweiligen Grundversorgungsaufträge hinaus kann die Post gestützt auf den Zweckartikel im Postorganisationsgesetz auch damit zusammenhängende Dienstleistungen anbieten. Dabei steht die Post im Wettbewerb mit privaten Unternehmen. Sie erbringt denn auch fast 90 Prozent ihrer Dienstleistungen im Wettbewerb. Eine sinnvolle und angemessene Erweiterung ihrer Aktivitäten soll es der Post ermöglichen, die eigenwirtschaftliche Finanzierung der Grundversorgung sicherzustellen. Sie muss sich dabei an die rechtlichen Vorgaben halten. Die Bedingung, dass alle Dienstleistungen der Post im Zusammenhang mit ihrem Kerngeschäft stehen müssen, stellt die gesetzmässige Anbindung ihrer Tätigkeit sicher. Das Angebot umfassender Postlösungen für Printmedien ist nicht neu. Neben der Zustellung von Presseerzeugnissen unterstützt die Post seit Jahrzehnten die Verleger in den Bereichen Druck, Logistik und Abonnentenmanagement. Diese Tätigkeiten sind eng mit dem Kerngeschäft der Post verbunden. Eine Intervention des Eigentümers der Post ist daher nicht angezeigt.


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