Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung in der Bundesverwaltung (15.5145)

Seit 2006 ist in der Bundesverfassung die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung verankert. Mit Blick auf das Projekt "Stärkung der höheren Berufsbildung" des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation ist der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie viele Personen arbeiten beim Bund mit einem universitären Hochschulabschluss? Wie viele mit einem Abschluss einer höheren Berufsbildung?

2. Wie ist das Verhältnis von universitären Abschlüssen und Abschlüssen der höheren Berufsbildung in den Kaderstellen?

3. Wie wird das verfassungsmässige Prinzip der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung in den Lohnklassen, Anforderungsprofilen und Anstellungsbedingungen des Bundes umgesetzt?


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