Interpellation; DVB-T keine förderungswürdige Technologie?

 

Eingereichter Text

Gemäss mündlicher Mitteilung des Bakom, von Vizedirektorin Frau Nancy Waylander-Bigler, am 23. August 2012 anlässlich des Radioday im WTC in Zürich, wie dem Leiter Medien, Herr Marcel Regnotto, anlässlich des Jahresgesprächs vom 21. November 2012, bei Tele1 in Luzern, entspricht die Verbreitungstechnologie DVB-T nicht einer zukunftsgerichteten Technologie und ist daher nicht förderungswürdig.

In der Interpellation Müri 12.3145, ist DVB-T in der Antwort auf Frage 5 klar als förderungswürdig aufgeführt.

1. Wie erklärt sich der Bundesrat die gegenteiligen Äusserungen des Bakom vom 23. August und 21. November 2012 durch die Vizedirektorin und den Leiter Medien?

2. Welche Technologie erscheint ihm als förderungswürdige Verbreitungstechnologie für Regional TV, wenn wie am Beispiel der Kanton Uri und Schwyz, über weite Gebiete kein Kabelnetz vorhanden ist und DSL für TV zu langsam ist?

3. Betrachtet er DVB-T mit seiner Verbreitung in ganz Westeuropa, in Russland, Afrika und Australien mit seiner zukünftigen Weiterentwicklung zu DVB-T2 und HbbTV nicht als zukunftsgerichtet?

4. Wie soll der TV-Konsument der keinen Kabel- und kein DSL-Anschluss hat, da technisch oder finanziell nicht möglich, sein angestammtes Regional TV, welches er mit Konzessionsgebühren mitfinanziert empfangen, analog der Möglichkeit wie bei den SRG Programmen?

5. Ist DAB/DAB+ das funktionell hinter DVB-T-/DVB-T2 steht und in der EU weitaus den geringeren Anteil aufweist, aus der Sicht des Bundesrates zukunftsgerichtet und förderungswürdig?

6. wer entscheidet was eine zukunftsgerichtete, förderungswürdige Technologie ist?

7. Was soll mit den aufgeführten 14,6 Millionen Franken aus Sicht des Bundesrates gefördert werden?