LSVA. Tarife und Abklassierungen

Eingereicht von Müri Felix
Einreichungsdatum 13.12.2006
Eingereicht im Nationalrat

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird aufgefordert, bei der für 2008 geplanten LSVA-Erhöhung auf eine Abklassierung von Fahrzeugen der Emissionsnorm EURO-3 in die nächst-teurere LSVA-Abgabekategorie zu verzichten.

Begründung

Wie im Vorfeld der Erhöhung der LSVA im Jahre 2005, plant der Bundesrat offenbar auch im Zusammenhang mit der eventuell nochmaligen LSVA-Erhöhung per 1. Januar 2008 eine Abklassierung von Fahrzeugen der Emissionsnormen EURO-2 und EURO-3. Nicht nur diese geplante LSVA-Erhöhung um 10 bis 15 Prozent belastet Wirtschaft, Industrie, Gewerbe und Konsumenten erneut; verschärfend würde sich auch die zusätzlich geplante Abklassierung der Fahrzeuge in teurere LSVA-Abgabekategorien auswirken. Damit verbunden wäre in den meisten Fällen eine eigentliche Erhöhung der LSVA-Tarife um 20 bis 25 Prozent.
Ein Fahrzeug mit einem EURO-2-Motor ist heute in der mittleren LSVA-Abgabekategorie und kostet 2,52 Rappen pro Tonnenkilometer (tkm). Ab 2008 wäre dasselbe Fahrzeug in der schlechtesten Kategorie und würde mit über 3 Rappen/tkm belastet. Ein EURO-3-Fahrzeug ist heute in der günstigsten Kategorie und kostet 2,15 Rappen/tkm. Bei einer Zurückstufung in die mittlere Kategorie müssten für dasselbe Fahrzeug rund 2,8 Rappen/tkm bezahlt werden.
EURO-3-Fahrzeuge haben, in Anwendung von Artikel 222d Absatz 3 VTS, Zulassung (Einfuhrdatum oder Herstellung in der Schweiz) spätestens seit dem 1. Oktober 2001. EURO-4-Fahrzeuge spätestens seit dem 1. Oktober 2006. In der Folge wurden noch im Jahr 2006 viele EURO-3-Fahrzeuge als modernste Fahrzeuge neu immatrikuliert. Die Abschreibungsfrist bei schweizerischen Nutzfahrzeugen beträgt je nach Kilometerleistung zwischen 8 bis 12 Jahren.
Mitte 2006 waren ca. 41 Prozent aller schweren Nutzfahrzeuge mit EURO-3-Motoren immatrikuliert. Der Anteil der gesamten Fahrleistung dieser EURO-3-Fahrzeuge beträgt 57 Prozent. Zum Vergleich: Der Anteil an immatrikulierten EURO-4-Fahrzeugen betrug 3 Prozent und der Anteil der Gesamtfahrleistung knapp 4 Prozent.
Mit einer Abklassierung der EURO-2- und vor allem der EURO-3-Fahrzeuge würden viele, in den vergangenen Monaten und Jahren getätigte Investitionen in Neufahrzeuge zunichte gemacht, ohne dass die Unternehmen je die Chance gehabt hatten, diese zu amortisieren und somit kurz- und mittelfristig die Mittel fehlen, in Fahrzeuge mit EURO-4- und EURO-5-Technologie zu investieren. Gerade im Hinblick auf zukünftige, auch ökologisch sinnvolle Investitionen in diese neuen Fahrzeugkategorien würde der Bund damit ein falsches Signal setzen, weil offensichtlich jegliche Investitionssicherheit in diesem Bereich fehlt.