Wiedereröffnung des Autobahnanschlusses Emmen Nord

Der Bundesrat wird beauftragt, den Autobahnanschluss Emmen Nord vollumfänglich wieder zu öffnen.

Begründung

Die Schliessung des Autobahnanschlusses Emmen Nord führt auch nach über einem Jahr zu Frust und Unverständnis in der Bevölkerung. Der durch das Astra erfolgte Versuch, mit einer Verkehrsmessung die Situation zu entspannen, führte eher noch zu einer weiteren Eskalation des Problems.

Die gemessenen Verkehrszahlen bestätigen zwar, dass der Verkehr zur Zulaufstrecke des Autobahnanschlusses Emmen Nord sich verringert hat, was angesichts der Teilschliessung ohnehin klar war. Im Gegenzug jedoch erfolgte eine massive Verlagerung auf die Quartier- und Nebenstrassen, was die Anwohner der betroffenen Gebiete mit Lärm und Abgasen enorm belastet und ärgert. Erstaunlicherweise macht das Astra hierzu keine Aussagen, ja, es wurde dort nicht einmal eine Verkehrszählung durchgeführt.

Während die ansässige Bevölkerung leidet und vor verschlossenen Barrieren steht, wird der geschlossene Anschluss Emmen Nord jedoch für Frau Bundesrätin Leuthard geöffnet, damit sie rechtzeitig an ein Podium in Luzern kommt ("NLZ" 2. November 2013).

Wie in meiner Interpellation von 2013 erläutert, wird auch das AMP Rothenburg durch die gesperrte Autobahnausfahrt enorm beeinträchtigt. Vorstösse seitens der FDP Emmen und anderer Parteien im Einwohnerrat von Emmen zeigen klar den Unmut der kommunalen Politik und die Ohnmacht der betroffenen Bevölkerung.

Die Situation hat sich in der Zwischenzeit noch weiter verschlechtert, da das künftige Bevölkerungswachstum der Gemeinde Emmen massiv über den bisherigen Prognosen liegt, was für die kommende Zeit weitere Verkehrsüberlastungen garantiert. Unter diesem Aspekt ist eine geschlossene Autobahnausfahrt Emmen Nord ein wahrer Schildbürgerstreich, führt dies doch dazu, dass die bereits heute stark betroffene Bevölkerung noch weitere Verkehrszunahmen und Umwelt- sowie Lärmbelastungen ertragen muss.

Stellungnahme des Bundesrates vom 19.11.2014

In der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Müri 13.3456, "Autobahnanschluss Emmen Nord. Weiteres Vorgehen", wird festgehalten, dass sich die Umwandlung des bisherigen Vollanschlusses Emmen Nord in einen Halbanschluss (Schliessung für den Verkehr aus und in Richtung Nord) auf eine rechtsgültige Plangenehmigungsverfügung stützt. Diese basiert ihrerseits auf einem vom Bundesrat genehmigten generellen Projekt. Die nun geschlossene Autobahneinfahrt in Richtung Nord entspricht in geometrischer Hinsicht nicht mehr den Normen und birgt deshalb ein erhöhtes Unfallrisiko. Die noch erforderliche Brückeninstandsetzung am Anschluss Emmen Nord und die definitive bauliche Umgestaltung des Anschlusses in einen Halbanschluss mit Werkanschluss von und nach Norden werden 2016 in Angriff genommen, dies in Absprache mit dem Kanton Luzern und aus Rücksicht auf die kantonale Baustelle am Seetalplatz.

Die Projektziele des Anschlusssystems Rothenburg/Emmen Nord werden mit dem umgesetzten bzw. dem sich in Umsetzung befindenden Projekt erreicht. Aus Sicht des Bundesrates besteht gegenwärtig kein Anlass, die Anschlusssituation erneut zu überdenken. Gesamthaft überwiegen aus heutiger Sicht die Vorteile des neuen Anschlusssystems Rothenburg/Emmen Nord klar. Auch hierzu verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Interpellation Müri 13.3456, Frage 2.

Die Wiederherstellung des Vollanschlusses Emmen Nord würde im Übrigen ein neues generelles Projekt bedingen, das wiederum durch den Bundesrat zu genehmigen wäre. Hinsichtlich der notwendigen baulichen Anpassungen verweist der Bundesrat wiederum auf seine Antwort auf die Interpellation Müri 13.3456, Frage 7. Aus Sicht des Bundesrates sind diese Investitionen heute nicht zu rechtfertigen, da mit der aktuellen Konfiguration (Vollanschluss Rothenburg und Halbanschluss Emmen Nord) sämtliche verkehrlichen Anforderungen (national, kantonal und regional) abgedeckt werden. Aus heutiger Sicht wäre die Wiederherstellung des Vollanschlusses Emmen Nord für die Nationalstrasse kontraproduktiv und bezüglich Umweltverträglichkeit fraglich.

Antrag des Bundesrates vom 19.11.2014

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.